Heizkostenzuschuss im Bundestag beraten – Zanda Martens: „Ein erster und wichtiger Schritt zur Hilfe“

Düsseldorf, 18.2.22. Die Bundesregierung will Wohngeldbeziehende ab dem 1. Juni 2022 mit einem Heizkostenzuschuss entlasten. Das entsprechende Gesetzesvorhaben wurde heute in der ersten Lesung im Bundestag debattiert. Der Zuschuss soll einmalig 135 Euro für Ein-Personen-Haushalte betragen, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro erhalten. Für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt sind zusätzlich 35 Euro vorgesehen.

Darüber hinaus sollen Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld profitieren – sie erhalten einen einmaligen pauschalen Zuschuss in Höhe von 115 Euro pro Person.

 Zanda Martens MdB: „Ein erster Schritt zur Hilfe“

 Zanda Martens MdB (SPD) erklärt: „Mit dem Heizkostenzuschuss wollen wir Menschen unterstützen, die ohnehin gerade mal genug Geld zum Leben haben, so dass der Staat ihnen unter die Arme greift. Die extrem erhöhten Energiekosten treffen diese Menschen besonders empfindlich. Deswegen ist der geplante Zuschuss ein erster und wichtiger Schritt zur Hilfe für viele Betroffene. In Düsseldorf sind allein schon knapp 10.000 wohngeldbeziehende Haushalte für den Zuschuss berechtigt, hinzu kommen die Empfänger von Ausbildungs- und Aufstiegsförderungen.“

Faire Teilung des CO2-Preises geplant

Darüber hinaus wolle die Koalition zügig weitere Schritte zur Entlastung aller Mieter bei den Energiekosten unternehmen. „Als Erstes soll der CO2-Preis fürs Heizen fair zwischen Vermietern und Mietern verteilt werden, was in der letzten Legislaturperiode noch nicht möglich war“, so Martens.