Städtische Vorkaufsrechte um bezahlbaren Wohnraum zu sichern!

Auf vielen Grundstücken in Bilk und in benachbarten Stadtteilen entstehen neue Wohnungen. Grundsätzlich helfen diese den großen Bedarf in Düsseldorf zu decken, aber benötigt wird in erster Linie mehr bezahlbarer Wohnraum. Bei neu aufgestellten Bebauungsplänen setzt die Stadt eine Quote von 40% preisregulierten Wohnungen durch, wie aktuell an der Neusser oder der Völklinger Straße. Für Grundstücke mit bestehendem Planungsrecht gibt es bislang keine Verpflichtung preisregulierten Wohnraum zu errichten.

Dies möchte die SPD Bilk ändern. Mit einem Vorkaufsrecht erhält die Stadt ein Instrument, um unkompliziert bezahlbaren Wohnraum zu sichern und diesen bei Neubauten durchzusetzen. Dafür steigt die Stadt – bzw. ihre Wohnungsgesellschaft SWD – in Kaufverträge ein und übernimmt Wohnungen und garantiert damit dauerhaft bezahlbare Mieten. Alternativ können sogenannte Abwendungserklärungen mit den Käufern vereinbart werden. Darin lassen sich dann feste Quoten preisregulierten Wohnraums festschreiben. Städte wie Berlin oder München greifen bereits seit längerem auf dieses Instrument zurück, in Düsseldorf wird es bislang nicht praktiziert.

In der am Dienstag stattfindenden Sitzung der Bezirksvertretung 3 steht nun ein Antrag auf der Tagesordnung, der den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie die Stadtverwaltung auffordert, die erforderlichen Grundlagen für ein solches Vorkaufsrecht zu schaffen. Mittel zum Zweck sollen Erhaltungssatzungen für die Stadtteile Bilk, Friedrichstadt, Oberbilk und Unterbilk sein. Mit diesen würde die Stadt ein Vorkaufsrecht an Grundstücken und Gebäuden erhalten.
„Wir versprechen uns davon, dass in Zukunft Situationen wie beim Kronenhaus oder der Brause verhindert werden können, denn dann haben wir einen Fuß in der Tür“, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD Bilk Sabrina Proschmann. Die Beisitzerin im Vorstand der SPD Düsseldorf weiter: „Wir wollen sicherstellen, dass Wohnen in Düsseldorf wieder bezahlbar wird – entweder durch das Übernehmen von Bestandswohnungen durch die SWD oder indem wir Investoren dazu verpflichten, einen Anteil geförderten und/oder preisregulierten Wohnraums zu schaffen.“